Fewo "Teichblick" Fewo "Strand-Lodge" Hausboot "Südstrand" Hausboot-Yacht "Pavati" Insel Fehmarn

AGB

Simone Reinhard

Inselweg 2
23769 Fehmarn / Dänschendorf
Tel. 04372/8069541

Allgemeine Mietbedingungen HAUSBOOT "Fehmarnsund" & "Südstrand"
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit Buchung erkennt der Mieter die Allgemeinen Mietbedingungen für sich und die mitreisenden Personen verbindlich an.

1. Vertragspartner
Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.

2. Reservierung und Vertragsabschluss
Nach Buchungsanfrage erfolgt eine Reservierung durch den Vermieter mittels Übersendung der vorläufigen Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages per E-Mail oder durch Zusendung auf postalischem Weg. Die Reservierung wird längstens 14 Tage nach Versand der vorläufigen Buchungsbestätigung/des Mietvertrages durch den Vermieter aufrecht erhalten. Der Mieter hat den Vertrag auf seine Richtigkeit zu Prüfen. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Mietvertrag durch den Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückzusenden und die Anzahlung des Mietpreises durch den Mieter zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Eingang gilt die Buchung als storniert und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot anderweitig zu vermieten. Irrtümer vorbehalten.

3. Zahlung des Mietpreises
In der Buchungsbestätigung/im Mietvertrag ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die vereinbarten Leistungen einschließlich der Bootsausstattung und die gebuchten Extras enthalten. 30% des Mietpreises werden gemäß Buchungsbestätigung/Mietvertrag spätestens 14 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages fällig. Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 70 % des Gesamtpreises ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung an den Vermieter fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Buchung zu stornieren. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der unter Punkt 5 ausgewiesenen Stornierungskosten.

4. Bootsübergabe
(1) Der Bootszustand und die Ausrüstung werden bei der Übergabe in Augenschein genommen. Der Mieter erhält vom Vermieter eine technische Einweisung.
(2) Vorhandene versteckte Mängel am Boot oder an der Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der versteckte Mangel war dem Vermieter bereits vor Mietbeginn bekannt oder führt zu einer gravierenden Einschränkung der Bootsmiete durch den Mieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurück zu treten.

5. Stornierungen
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten:
-Eintreffen der Stornierung beim Vermieter bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
-Eintreffen der Stornierung beim Vermieter weniger als 8 Wochen vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
-Eintreffen der Stornierung beim Vermieter weniger als 3 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
Sofern dem Vermieter eine Weitervermietung des Hausbootes über den gesamten gemieteten Zeitraum gelingt, werden 10% des Bruttomietpreises als Bearbeitungspauschale berechnet.

6. Unverfügbarkeit des Bootes/ Haftung des Vermieters
(1) Ist das Hausboot durch nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt nicht verfügbar, können Mieter und Vermieter kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus der Unmöglichkeit der „Zurverfügungstellung“ sind ausgeschlossen.
(2) Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche in Folge von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit entstehen. Des Weiteren haftet der Vermieter nur bis maximal zur Höhe der durch den Mieter entrichteten Mietzahlungen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Leistung selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Mieters. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

7. Pflichten des Mieters, Versicherungen, Kaution
(1) Für das Hausboot bestehen eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Versicherungsprämien sind im Mietpreis enthalten. Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend dem Versicherer gemeldet wurden, entfällt gemäß den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz. Der Mieter hat daher alle während der Mietzeit auftretenden Schäden sofort dem Vermieter zu melden. Er haftet für den gesamten Schaden einer ungenügenden oder verspäteten Schadensmeldung. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Gäste zurückzuführen sind, noch für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit und/oder am persönlichen Eigentum des Mieters oder seiner Gäste. Der Mieter ist für alle Schäden in vollem Umfang haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden.
(2) Der Mieter hat sich während des Mietzeitraumes wie ein ordentlicher Eigner des Bootes zu verhalten. Er ist ebenso für das Verhalten seiner Gäste bzw. der Mitmieter an Bord verantwortlich. Der Mieter hat das Boot mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, sofern es die Sicherheit des Bootes während des Mietzeitraumes erfordert, notwendige Reparaturen durch den Vermieter durchführen zu lassen und abhanden gekommene Gegenstände zu ersetzen. In jedem Fall ist mit dem Vermieter eine telefonische
Abstimmung herbeizuführen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht unterzuvermieten und nicht innerhalb der Räume des Bootes zu rauchen. Des Weiteren ist durch den Mieter bzw. seine Gäste die Liegeplatzordnung des jeweiligen Hafen- bzw. Liegeplatzbetreibers zu beachten.

8. Rückgabe des Bootes
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand besenrein zu übergeben.
(2) Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Zweifache des auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.

9. Sonstige Bestimmungen und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Fehmarn. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.
Stand Januar 2017